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Haben Sie Fragen zum Leasing, zum Leasingvertrag oder zur Abwicklung?
Die Stellantis Bank gibt Ihnen gerne Auskunft.
** Kombinierte Werte nach WLTP. Die Werte eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Gewichtete Werte sind Mittelwerte für Kraftstoff- und Stromverbrauch von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei durchschnittlichem Nutzungsprofil und täglichem Laden der Batterie.
a Auslieferung ausschließlich innerhalb Deutschlands. Das Fahrzeug wird während der Überfahrt durch den ausliefernden Händler versichert. Dabei hat der Kunde kein Anrecht auf eine Auslieferung auf eigener oder fremder Achse. Eine Auslieferung zu den genannten Konditionen ist nur möglich, wenn die Lieferadresse mit der im Leasingvertrag angegegbenen Kundenadresse übereinstimmt. Die bei der Anlieferung gefahrenen Kilometer trägt der Kunde. Das Fahrzeug weist nach der Auslieferung den für einen Neuwagen üblichen Kilometerstand zzgl. der Distanz zwischen Standort des ausliefernden Händlers und dem gewünschten Lieferort aus. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs können die bei der Auslieferung gefahrenen Kilometer nicht mit ggf. aufgetretenen Mehrkilometern verrechnet werden. Zur Berechnung von Mehr-/Minderkilometern ist bei Rückgabe des Fahrzeugs der im Leasingvertrag hinterlegte Kilometerstand maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass die Leasingverträge der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland immer eine kostenfreie Toleranz von 2.500 km ausweisen. Eine Abholung des Fahrzeugs zum Ende des Leasingvertrags durch den ausliefernden Händler ist im Leistungsumfang nicht miteingeschlossen. Privatkundenangebot, gültig bis auf Widerruf, gültig nur inkl. genehmigtem Leasingvertrag der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland. Nur bei teilnehmenden Händlern.
b Citroën We Care ist ein neues Garantie-Programm der CITROËN DEUTSCHLAND GmbH, das die Hauptkomponenten Ihres Fahrzeugs umfasst und in Kraft tritt, wenn Sie Ihr Fahrzeug gemäß dem empfohlenen Wartungsprogramm von CITROËN DEUTSCHLAND GmbH von einem teilnehmenden, autorisierten Citroën Partner warten lassen.
c Alle Informationen zum E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums. Bitte beachten Sie die Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Eine Laufzeit von 24 Monaten bei KM-Leasingverträgen berechtigt nicht zu einer Förderung durch das E-Auto-Förderprogramm. Die Berechnung der staatlichen Förderung ist überschlägig und unverbindlich. Eine rechtsverbindliche Entscheidung über staatliche Förderungen erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Behörden.
d Bei Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges erhalten alle Privatkunden eine Citroën- und Händler-Förderprämie in Höhe von 3.000 €. Für den Fall, dass der Kunde für eine höhere staatliche Förderprämie berechtigt ist, erhält der Kunde von Citroën die Differenz zwischen der Citroën Förderprämie und der staatlichen Förderprämie, max. weitere 3.000 €.e Hierfür muss der Kunde bei Vertragsabschluss die gleichen Nachweise vorlegen wie bei der staatlichen Förderprämie.e Angebot gültig bis 31.03.2026. Die Citroën Förderung wird als Nachlass gewährt und damit in der Leasingkalkulation berücksichtigt. Keine Barauszahlung. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Nur bei teilnehmenden Citroën Partnern.
e Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite (mindestens 80 km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 €, bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind zusätzlich 500 € bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028, für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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